Umschuldung Baufinanzierung während Zinsbindung Berlin
Die Umschuldung während der Zinsbindung genau abwägen
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Die Zinsbindungsfrist beträgt aktuell zumeist zwischen 5 bis 15 Jahren.
Bei Baufinanzierungen sind jedoch auch 20 Jahre mitunter nicht ungewöhnlich.
Innerhalb dieser Zeit erleben auch die Zinssätze immer wieder ein auf und ab.
Da liegt die Versuchung sehr nahe die aktuelle Baufinanzierung durch eine günstigere Umschuldung zu tilgen.
Die Zinsbindung ist jedoch nicht nur für die Banken, sondern auch die Kreditnehmer bindend.
Akzeptiert die Bank eine vorzeitige Beendigung des Kreditverhältnisses erhebt diese in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung.
Diese umfasst im Allgemeinen den Betrag, der bis zum Ende der Zinsbindungsfrist an Zinsen fällig werden würde.
Hier gilt es sehr genau abzuwägen, ob eine Umschuldung in diesem Fall mit einem deutlichen finanziellen Vorteil verbunden ist.
Eine Ausnahme erlaubt es jedoch das Sonderkündigungsrecht 10 Jahre nach der Auszahlung des Kreditbetrags.
Wer von diesem gesetzlich verankerten Recht Gebrauch macht darf nicht mit einer Vorfälligkeitsentschädigung belastet werden.
Die Frist zur Sonderkündigung ändert sich allerdings nach sechs Monaten.
Mit einer Forward Finanzierung die Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden
Als Umschuldung wird nicht nur die Ablösung der Restsumme des Kredits durch eine neue Finanzierung, sondern auch der Bankwechsel bei einer Anschlussfinanzierung nach der Zinsbindungsfrist bezeichnet.
Das heißt jedoch nicht, dass die neue Finanzierung wirklich erst kurz zuvor abgeschlossen werden muss.
Bei einem Forward Darlehen haben Kreditnehmer bis zu fünf Jahre im Voraus die Chance sich die günstigen Zinsraten der Gegenwart für die Zukunft zu sichern.
Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird in diesem Fall nicht fällig, da keine entsprechenden Regelungen verletzt wurden.
Diese Möglichkeit eignet sich jedoch nur für Kreditnehmer, die nicht sofort auf eine Erleichterung der monatlichen Raten angewiesen sind.
Wird die finanzielle Belastung durch die Baufinanzierung auf absehbare Zeit zu groß, kann es daher dennoch Sinn machen die Vorfälligkeitsentscheidungen in Kauf zu nehmen, um im Gegenzug bereits in absehbarer Zeit über einen größeren finanziellen Spielraum zu verfügen.
Wir sind Ihnen in einer persönlichen Beratung gerne behilflich mehrere Möglichkeiten einmal durchzurechnen.
Die Beratung ist zudem für Sie immer zu 100 % kostenlos.
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